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Pflicht im Detail

Stromsteuer-Entlastung (§ 9b StromStG)

Wer produziert, bekommt Stromsteuer zurück – wenn die Mengenabgrenzung stimmt. EE-Pulse liefert die zählpunktscharfen Nachweise für Ihren Antrag beim Hauptzollamt.

✓ Abgedeckt durch EE-Pulse – automatisch aus Ihren MessdatenWen es betrifft: Unternehmen des produzierenden GewerbesWo: Antrag beim HauptzollamtNutzen: laufende Steuerentlastung
Wer ist betroffen?

Die Pflicht in 30 Sekunden

Unternehmen des produzierenden Gewerbes können sich einen Teil der Stromsteuer für betrieblich entnommenen Strom erstatten lassen (§ 9b StromStG). Entscheidend ist die saubere Abgrenzung: Welche Mengen wurden für begünstigte Zwecke entnommen, welche von Dritten (z. B. Mietern, Fremdfirmen) verbraucht?

Was ist zu tun?

  • 1Begünstigte und nicht begünstigte Strommengen abgrenzen (Drittmengenabgrenzung)
  • 2Verbräuche je Entnahmestelle belastbar dokumentieren
  • 3Antrag fristgerecht beim Hauptzollamt stellen
  • 4Nachweise für Prüfungen vorhalten
So erledigt es EE-Pulse
  • Zählpunktscharfe Mengen: EE-Pulse trennt Verbräuche nach Entnahmestellen und Nutzern – die Basis jeder sauberen Drittmengenabgrenzung.
  • Lückenlose Historie: geeichte Messreihen, plausibilisiert und revisionssicher archiviert.
  • Antragsfertige Auswertungen: Jahresmengen je Kategorie als Export für Ihren Steuerberater oder direkt für das Formular.
  • Beratung inklusive: Unsere Experten prüfen mit, welche Entlastungen Ihnen zustehen.
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Häufige Fragen

FAQ: Stromsteuer-Entlastung

Lohnt sich der Antrag auch für kleinere Betriebe?+
Häufig ja – die Entlastung wirkt pro Kilowattstunde und summiert sich bei produzierenden Betrieben schnell. Mit automatischen Nachweisen aus EE-Pulse ist der Aufwand minimal.
Was ist eine Drittmengenabgrenzung?+
Strom, den Dritte auf Ihrem Gelände verbrauchen (Mieter, Kantine, Fremdfirmen), ist nicht begünstigt und muss messtechnisch oder per anerkannter Schätzung abgegrenzt werden. Submetering in EE-Pulse macht daraus einen Automatismus.
Bis wann muss der Antrag gestellt sein?+
Die Entlastung wird nachträglich je Kalenderjahr beantragt; maßgeblich sind die Fristen des Hauptzollamts. Der EE-Pulse-Fristenwächter erinnert rechtzeitig.
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